Für Gaffer kann es künftig teuer werden: Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag entschieden, einen Gesetzesentwurft in den Bundesrat einzubringen, der Gaffer effektiv bekämpfen soll.
Konkret geht es um eine Änderung des Strafgesetzbuchs, die eine effektive Bekämpfung von Gaffern sowie die Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen zum Gegenstand hat. Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und Innenminister Boris Pistorius haben den Entwurf in Hannover vorgestellt.
Hintergrund: Immer wieder kommt es nach schweren Unfällen zu Staus oder Ansammlungen von Menschenmassen, die mit ihren Handys Fotos und Videos anfertigen, diese in sozialen Netzwerken oder privat verbreiten. Nicht selten werden dazu die Rettungsarbeiten erschwert.
Der strafrechtliche Schutz gegen solche Praktiken ist laut Justizministerium nach geltendem Recht lückenhaft. Ins¬besondere ist das Verhalten sowohl des „Katastrophentouristen“, der die Rettungs- und Aufräumarbeiten behindert, als auch des Schaulustigen, der dem Notarzt bei einem Verkehrsunfall im Wege steht, nicht strafbar, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Justizministerin und der Innenminister sind sich einig, dass das nicht hinnehmbar ist und daher auch mit den Mitteln des Strafrechts bekämpft werden muss. Deshalb haben beide Ministerien gemeinsam einen Gesetzentwurf erarbeitet, dessen Einbringung in den Bundesrat die Landesregierung heute beschlossen hat.
Der Entwurf sieht vor, dass der § 201a Strafgesetzbuch (StGB) erweitert wird, damit auch die Herstellung bloßstellender Aufnahmen von Verstorbenen unter Strafe gestellt wird. Außerdem soll durch einen neuen § 115 StGB das Behindern von Feuerwehren, Katastrophenschutz oder Rettungsdiensten bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not bestraft werden können.
Quelle: Mit Material des Justizministeriums Niedersachsen